Für Facharztpraxen · Richtlinie der KBV

IT-Sicherheitsrichtlinie in der Facharztpraxis: Erfüllen Sie die Anforderungen der KBV?

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen die neuen Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie in Facharztpraxen vollständig umgesetzt sein. Der Praxischeck zeigt Ihnen in rund drei Wochen, wo Ihre Praxis steht und was konkret zu tun ist.

Joshua Geese, Medizininformatiker
Joshua Geese Medizininformatiker, Ihr Ansprechpartner
  • 15 Minuten Erstgespräch, kostenlos
  • 7 Tage vom Termin bis zum Bericht
  • 1 Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zum Bericht
  • § 390 SGB V Prüfung nach der IT-Sicherheitsrichtlinie

Je spezialisierter die Praxis, desto mehr Systeme greifen ineinander.

Ich komme aus München und bin bayernweit in Facharztpraxen unterwegs, vom Erstgespräch bis zum fertigen Bericht.

  • Spezialisierte Systeme

    Diagnostikgeräte, Befundsysteme, Laborschnittstellen: Jede Verbindung ist ein Teil Ihrer IT und damit Teil der Richtlinie.

  • Viele Verbindungen nach außen

    Labore, zuweisende Praxen, Kliniken: Facharztpraxen tauschen laufend Befunde und Daten aus. Jede dieser Verbindungen gehört geregelt.

  • Digitale Wege zu Patientinnen und Patienten

    Online-Terminbuchung, Videosprechstunde, Messenger: Cloud-Dienste und Apps gehören geprüft und vertraglich geregelt.

Kernleistung

Der Praxischeck: eine Bestandsaufnahme, ein Bericht, ein klarer Plan.

Ich komme in Ihre Praxis, prüfe die Anforderungen der Richtlinie, die sich aus Ihrer Praxisgröße ergeben, und zeige Ihnen schwarz auf weiß: Was ist erfüllt, was fehlt und was ist als Nächstes zu tun.

Beispiel aus einem Bericht

  • Anlage 1, Nr. 12 Dokumentation des Netzes Offen
  • Anlage 1, Nr. 21 Regelmäßige Datensicherung Erfüllt
  • Anlage 1, Nr. 25 Test der Datensicherung Teilweise

Das bekommen Sie

  • Eine klare Einordnung, welche Anlagen der Richtlinie für Ihre Praxis gelten
  • Den Status jeder einzelnen Anforderung: erfüllt, teilweise erfüllt, offen
  • Eine Gap-Analyse mit Prioritäten: Was ist dringend, was kann warten
  • Einen Maßnahmenplan, der festhält, was Ihre Praxis und was Ihr IT-Dienstleister übernimmt
  • Ein Abschlussgespräch, in dem wir alles gemeinsam durchgehen

So läuft der Praxischeck ab

Für Sie als Praxisleitung: ein bis eineinhalb Stunden Gespräche. Beim Termin vor Ort begleitet mich eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Den Rest erledige ich.

  1. Erstgespräch

    15 Min., kostenlos

    Sie schildern Ihre Situation. Ich sage Ihnen, welche Anforderungen voraussichtlich für Sie gelten und ob der Praxischeck passt.

  2. Vorgespräch

    15 Min.

    Wir klären Ansprechpartner, Systeme und Termin und schließen vor dem Termin eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Aufwendig vorbereiten müssen Sie nichts.

  3. Termin in Ihrer Praxis

    ca. 2 Std.

    In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung. Dabei begleitet mich eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Sie selbst müssen nicht durchgehend dabei sein.

  4. Bericht

    innerhalb von 7 Tagen

    Verständlich geschrieben, priorisiert, mit konkreten Maßnahmen.

  5. Abschlussgespräch

    30-60 Min.

    Wir gehen den Bericht gemeinsam durch. Danach wissen Sie genau, wo Ihre Praxis steht und wie es weitergeht.

Teile des Praxischecks sind auch per Videokonferenz möglich. Für eine belastbare Bestandsaufnahme empfehle ich den Termin vor Ort.

Joshua Geese, Medizininformatiker
Joshua Geese Medizininformatiker, Ihr Ansprechpartner

Medizin und IT-Sicherheit in einer Person. Aus München.

Als Medizininformatiker begleite ich Praxen in ganz Bayern, vom ersten Gespräch bis zur letzten offenen Maßnahme.

„Praxen müssen keine IT-Sicherheitsexperten werden. Sie müssen nur wissen, was zu tun ist.“

Medizin verstehen, Risiken erkennen
Studium der Medizininformatik und zehn Jahre Berufserfahrung: bei einem internationalen Medizintechnikkonzern und in leitenden Produktrollen der Informationssicherheit. Ich weiß, wie eine Praxis arbeitet und wo sie angreifbar ist.
Auf das Wesentliche fokussiert
Sie bekommen genau das, was die Richtlinie von Ihnen verlangt. Erklärt in einer Sprache, die Sie und Ihr Team verstehen.
Wenig Aufwand für Sie
Ich beschaffe mir die nötigen Informationen selbst, aus Ihren Systemen, im Gespräch mit Ihrem Team und bei Bedarf direkt bei Ihrem IT-Dienstleister.
Ein Ansprechpartner
Vom Erstgespräch bis zum Abschlussgespräch sprechen Sie immer mit mir. Mit niemandem sonst, keine Weitergabe an Junior-Berater.
Mehr über mich

Preise

Kosten: Festpreise nach Praxisgröße, wie die Richtlinie selbst.

Die Richtlinie unterscheidet Praxen danach, wie viele Personen ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Gemeint sind alle, die regelmäßig mit Praxissoftware und IT arbeiten. Danach richtet sich auch der Preis.

Praxis

Personen mit IT-Bezug
bis 5
Preis
1.490 € einmalig
Typisch für
Einzelpraxen mit kleinem Team

Mittlere Praxis

Personen mit IT-Bezug
6 bis 20
Preis
1.990 € einmalig
Typisch für
Praxen mit zwei bis drei Ärztinnen und Ärzten

Großpraxis

Personen mit IT-Bezug
ab 21
Preis
ab 2.900 € Preis nach Erstgespräch
Typisch für
Größere Praxen oder Praxen mit Datenverarbeitung in erheblichem Umfang

Umsetzungsbegleitung

Dokumentation, Schulung Ihres Teams und Projektsteuerung. Ganz oder in einzelnen Bausteinen.

nach Aufwand Angebot nach dem Abschlussgespräch
Mehr zur Umsetzung

Häufige Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Erstgespräch beantworte ich sie persönlich.

Erstgespräch vereinbaren
Wir haben die Richtlinie 2021 schon umgesetzt. Reicht das?

Wahrscheinlich nicht vollständig. Die KBV hat die Richtlinie 2025 überarbeitet. Die neuen Anforderungen müssen seit dem 1. Oktober 2025 umgesetzt sein. Der Praxischeck prüft gegen die aktuelle Fassung.

Gilt die Richtlinie auch für reine Privatpraxen?

Verbindlich ist sie für Praxen in der vertragsärztlichen Versorgung. Für reine Privatpraxen gilt sie nicht unmittelbar. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt aber auch dort angemessene Schutzmaßnahmen, und die Richtlinie ist dafür ein guter Maßstab.

Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie für meine Praxis?

Ja, wenn Ihre Praxis eine Kassenzulassung hat, also an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Das regelt § 390 SGB V. Welche Anforderungen genau gelten, hängt von der Größe Ihrer Praxis und Ihrer Ausstattung ab, etwa medizinischen Großgeräten oder Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Mein IT-Dienstleister kümmert sich doch um die IT. Reicht das nicht?

Ihr IT-Dienstleister betreut die Technik, und das ist wichtig. Viele Anforderungen der Richtlinie sind aber organisatorisch: Schulungen, Regelungen, Dokumentation. Verantwortlich bleibt die Praxis. Der Praxischeck ersetzt Ihren IT-Dienstleister nicht, sondern gibt ihm eine klare Liste, was zu tun ist.

Muss ich einen zertifizierten Dienstleister beauftragen?

Nein. Laut KBV und KZBV ist die Beauftragung eines zertifizierten Dienstleisters nicht verpflichtend.

Wie viel Zeit kostet mich der Praxischeck?

Für Sie als Praxisleitung ein bis eineinhalb Stunden: Erstgespräch (15 Min.), Vorgespräch (15 Min.) und Abschlussgespräch (30-60 Min.). Beim Termin in der Praxis (ca. 2 Std.) müssen Sie nicht durchgehend dabei sein. Wichtig ist eine Person aus Ihrem Team, die die Abläufe kennt. Alles andere erledige ich.

Stört der Termin den Praxisbetrieb?

Nein. Wir legen den Termin gemeinsam so, dass Ihr Praxisalltag weiterläuft.

Was passiert mit den Informationen, die Sie in meiner Praxis sehen?

Alles, was ich sehe, bleibt vertraulich. Vor jedem Praxischeck schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Patientendaten brauche ich für den Praxischeck nicht.

Ist der Praxischeck eine Rechtsberatung?

Nein. Der Praxischeck ist eine fachliche Prüfung Ihrer IT-Sicherheit entlang der Richtlinie. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch Ihren Datenschutzbeauftragten. Wo es Schnittstellen gibt, benenne ich sie im Bericht.

Was kostet die Umsetzung danach?

Das hängt davon ab, was fehlt. Nach dem Abschlussgespräch wissen Sie genau, welche Maßnahmen anstehen. Wenn Sie möchten, erhalten Sie von mir ein transparentes Angebot für die Umsetzungsbegleitung. Eine Verpflichtung gibt es nicht.

Die Richtlinie ändert sich. Was dann?

Die Richtlinie wird jährlich überprüft und spätestens alle zwei Jahre angepasst. Ihr Bericht bezieht sich auf die jeweils gültige Fassung. Bei Änderungen sprechen Sie mich gern an.

Geht das auch ohne Termin vor Ort?

Teilweise ja, per Videokonferenz. Für eine belastbare Bestandsaufnahme empfehle ich den Termin vor Ort, denn manche Dinge sieht man nur in der Praxis.

Prüfen Sie auch medizinische Großgeräte und die Telematikinfrastruktur?

Der Praxischeck umfasst die Anforderungen, die sich aus Ihrer Praxisgröße ergeben. Für medizinische Großgeräte und die Komponenten der Telematikinfrastruktur gibt es eigene Anlagen der Richtlinie. Ob und wie wir diese für Ihre Praxis mit abdecken, klären wir im Erstgespräch.

Wissen, wo Ihre Praxis steht.

Im kostenlosen Erstgespräch schildern Sie mir Ihre Situation. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Anforderungen für Sie gelten und ob der Praxischeck sinnvoll ist. Nach Ihrer Anfrage rufe ich Sie in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

15 Minuten, kostenlos und unverbindlich

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