Kaum eine Anforderung der Richtlinie ist so kurz formuliert und sorgt für so viel Unsicherheit wie diese. Ein einziger Satz verlangt vom Praxisinhaber ein Dokument, das viele nie gesehen haben. Hier steht, was gefordert ist, was hineingehört und wie Sie ohne Spezialwissen anfangen.
Was die Richtlinie verlangt
Anlage 1, Nr. 12: Dokumentation des Netzes
„Das interne Netz ist inklusive eines Netzplanes zu dokumentieren.“
Das ist der komplette Anforderungstext. Er ist als Muss formuliert und gilt für jede Praxis, unabhängig von der Größe, denn Anlage 1 betrifft alle. Die Richtlinie sagt nicht, wie der Plan aussehen soll, ob er gezeichnet oder tabellarisch ist und welches Werkzeug Sie verwenden. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern Absicht: Eine Einzelpraxis mit sechs Geräten braucht ein anderes Dokument als ein medizinisches Versorgungszentrum.
Zwei Dinge verlangt der Satz allerdings beide: die Dokumentation des internen Netzes und darin einen Netzplan. Eine reine Geräteliste erfüllt die Anforderung also nicht vollständig, weil sie nicht zeigt, was mit was verbunden ist.
Warum der Plan im Ernstfall zählt
Der Netzplan ist die Anforderung, deren Nutzen am schnellsten sichtbar wird. Drei Situationen aus dem Praxisalltag:
- Ausfall am Montagmorgen. Das Röntgen zeigt keine Bilder mehr. Mit Plan weiß der Techniker in zwei Minuten, über welchen Switch das Gerät hängt und wo er ansetzen muss. Ohne Plan beginnt die Suche im Serverschrank.
- Wechsel des IT-Dienstleisters. Der neue Dienstleister übernimmt eine Praxis, die er nicht kennt. Der Netzplan ist die Übergabe. Ohne ihn zahlen Sie die Einarbeitung als Stundenlohn.
- Verdacht auf einen Angriff. Die erste Frage lautet immer: Was hängt noch am selben Netz? Wer das beantworten kann, trennt gezielt und behandelt weiter. Wer es nicht kann, zieht im Zweifel alle Stecker.
Dazu kommt ein Nebeneffekt, der regelmäßig für Überraschungen sorgt: Beim Zeichnen fällt auf, was alles im Netz hängt. In fast jeder Praxis tauchen dabei Geräte auf, an die niemand gedacht hat, etwa ein altes Notebook am Diagnosegerät oder ein Drucker mit eigenem WLAN.
Was in den Netzplan gehört
Die Richtlinie gibt keine Liste vor. Die folgende Struktur hat sich bewährt und deckt die Punkte ab, nach denen im Ernstfall gefragt wird.
| Gruppe | Was dazugehört |
|---|---|
| Übergänge nach außen | Internetanschluss, Router und Modem, Firewall, TI-Anbindung über Konnektor oder TI-Gateway, Verbindungen zu weiteren Standorten, Fernwartungszugänge |
| Netzverteilung | Switches, WLAN-Zugangspunkte, Gäste-WLAN, Netzsegmente und die zugehörigen Adressbereiche |
| Server und Speicher | Server für das Praxisverwaltungssystem, Netzwerkspeicher, Ziel der Datensicherung |
| Arbeitsplätze | Rechner an Rezeption, in Behandlungsräumen und im Büro, Notebooks, Tablets |
| Medizintechnik im Netz | Röntgen- und Bildgebungssysteme, Intraoralscanner, Analysegeräte, Behandlungseinheiten, medizinische Großgeräte |
| Weitere Geräte | Drucker und Scanner, Kartenterminals, Telefonanlage, Kameras, Zeiterfassung, Smart-Home-Geräte im Praxisnetz |
| Angaben zum Plan selbst | Stand-Datum, wer den Plan pflegt, wer bei Änderungen informiert wird |
Grafik mit KI erstellt
Verbindungen zeichnen Sie als Linien zwischen den Kästen. Wichtig sind nicht schöne Symbole, sondern drei Informationen pro Gerät: Was ist es, wo steht es, woran hängt es. Wer möchte, ergänzt Adressbereiche und Verantwortliche.
So entsteht der Plan in zwei Stunden
- Rundgang durch die Praxis. Jeden Raum einmal ansehen und alles notieren, was ein Netzwerkkabel oder WLAN nutzt. Auch Geräteräume, Serverschrank und Keller.
- Von außen nach innen zeichnen. Oben der Internetanschluss, darunter Router und Firewall, dann die Switches, dann die Geräte. Konnektor und Kartenterminals gehören mit in den Plan, samt der Verbindung zur TI.
- Gäste-WLAN sichtbar machen. Falls vorhanden, als getrennten Zweig einzeichnen. Wenn es nicht getrennt ist, haben Sie den ersten Befund gefunden.
- Fernwartung markieren. Jeder Zugang von außen gehört in den Plan, auch der Ihres Praxissoftware-Herstellers.
- Rückfragen an den IT-Dienstleister sammeln. Was Sie nicht wissen, notieren Sie als offene Frage und klären es in einem Termin. Ihr Dienstleister kennt die Technik, Sie kennen die Räume und Abläufe. Zusammen dauert es eine halbe Stunde.
- Stand-Datum eintragen und den Plan dort ablegen, wo er im Notfall auch ohne Netzwerk erreichbar ist, also zusätzlich ausgedruckt.
Werkzeuge
Für die erste Fassung genügt Papier. Wer digital arbeiten will, nimmt ein Zeichenprogramm oder eine Präsentationssoftware, die ohnehin auf dem Praxisrechner liegt. Spezielle Netzwerksoftware brauchen Sie nicht. Zwei praktische Hinweise:
- Nicht in der Cloud speichern, ohne es zu prüfen. Ein Netzplan ist eine Landkarte Ihrer Angriffsfläche. Wenn Sie ihn online ablegen, gelten dieselben Überlegungen wie für andere schützenswerte Unterlagen, und bei Gesundheitsdaten zusätzlich Nr. 50 zum C5-Testat.
- Passwörter gehören nicht in den Netzplan. Zugangsdaten werden getrennt und gesichert aufbewahrt, dafür gibt es eigene Anforderungen.
Die Nachbarn: Nr. 11 und Nr. 13
Nr. 12 steht nicht allein. Die beiden Anforderungen daneben betreffen dieselbe Technik und werden am besten im selben Termin erledigt.
| Nr. | Anforderung | Was das praktisch heißt |
|---|---|---|
| Nr. 11 | Absicherung der Netzübergangspunkte | Der Übergang zu anderen Netzen, insbesondere zum Internet, muss durch eine Firewall geschützt werden. Von außen dürfen keine unerlaubten Verbindungen hereinkommen, nach außen sollen nur erlaubte Verbindungen möglich sein. |
| Nr. 13 | Authentisierung für den Netzmanagement-Zugriff | Für den Zugriff auf Netzkomponenten und Managementinformationen muss eine geeignete Authentisierung verwendet werden. Übersetzt: Das Standardpasswort des Routers ist geändert, und nicht jeder im Team kommt an die Konfiguration. |
Der Netzplan hilft außerdem bei zwei weiteren Anforderungen: Nr. 17 verlangt, Geräte ohne Sicherheitsupdates auszumustern oder in einem eigenen Netzwerksegment zu betreiben. Anlage 4, Nr. 6 verlangt für medizinische Großgeräte die Trennung von der übrigen IT. Beides lässt sich ohne Plan schwer belegen und mit Plan in einem Satz.
Wenn Segmentierung dazukommt
Ab mittlerer Praxis ergänzt Anlage 2 die Anforderung Nr. 1: Wichtige Ereignisse auf Netzkomponenten sollten automatisch an ein zentrales System übermittelt und dort protokolliert werden. Für Großpraxen verlangt Anlage 3, Nr. 2 eine geplante Netzsegmentierung, die berücksichtigt, welche Daten in welchem Segment verarbeitet werden, mit einer Trennung zwischen Gesundheitsdaten und weniger kritischen Daten.
Die KZBV empfiehlt dafür getrennte Segmente für Praxis, Büro und Gäste-WLAN, eine Firewall, die den Verkehr zwischen den Segmenten gezielt regelt, rollenbasierte Zugriffsrechte, regelmäßiges Netzwerk-Monitoring sowie für das Gäste-WLAN mindestens WPA2 mit einem starken, regelmäßig gewechselten Passwort. Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass sich wegen der technischen Komplexität ein qualifizierter IT-Dienstleister empfiehlt. Das deckt sich mit meiner Erfahrung: Planen und beauftragen können Sie, konfigurieren sollte Ihr Dienstleister.
Aktuell halten
Ein Netzplan von 2021 ist kein Netzplan. Die Richtlinie verlangt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit jährlicher Evaluation, und für dieses Dokument ist das besonders sinnvoll. Zwei Regeln genügen:
- Bei jeder Änderung an der Technik wird der Plan im selben Arbeitsgang angepasst, neues Gerät heißt neuer Kasten.
- Einmal im Jahr ein kurzer Kontrollgang mit dem Plan in der Hand, Abweichungen notieren und nachziehen.
Praktisch hilft es, die Pflege im Vertrag mit dem IT-Dienstleister festzuhalten. Dann ist klar, wer nach einem Umbau zeichnet.
Fünf typische Fehler
- Nur eine Geräteliste. Die Anforderung nennt ausdrücklich einen Netzplan, also die Verbindungen.
- Medizintechnik vergessen. Röntgen, Scanner und Analysegeräte hängen im Netz und gehören hinein.
- Gäste-WLAN nicht eingezeichnet. Genau dort zeigt sich, ob die Trennung wirklich besteht.
- Fernwartungszugänge nicht erfasst. Jeder Zugang von außen ist ein Netzübergang.
- Kein Stand-Datum. Ohne Datum kann niemand erkennen, ob der Plan noch stimmt.
Wenn Sie den Netzplan nicht selbst zeichnen wollen: Im Praxischeck entsteht er als Teil der Bestandsaufnahme, gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister, und Sie erhalten ihn als Dokument, das Sie weiterpflegen können.
Quellen
- KBV: Richtlinie nach § 390 SGB V (PDF)
- KZBV: IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis
- BSI: Hinweise zur IT-Sicherheitsrichtlinie
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 17.09.2026 wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung der Richtlinie.
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